Kfz-Ingenieur- und Sachverständigen­büro Heise GmbH

Weitere Dienstleistungen durch unsere Sachverständigen

Neben unseren hoheitlichen Dienstleistungen bieten wir auch die klassischen Dienstleistungen eines Kfz-Sachverständigen an:

Schadengutachten

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Häufig bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Da der Gutachter in der Regel im Namen seines Auftraggebers tätig wird, ist nicht auszuschließen, dass er sein Ermessen häufig zu Gunsten des Auftraggebers ausüben wird. Fragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen – zum Beispiel mich.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und gegebenenfalls auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da im Falle eines gänzlich unverschuldeten Verkehrsunfalls grundsätzlich alle unfallbedingten Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich auch machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

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Wertgutachten / Kfz-Bewertungen

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc:

  • Erstellung von Wertgutachten
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Ermittlung des Marktwertes
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Ermittlung des Händlereinkaufswertes
  • Ermittlung des Wertes z. B. von Leasingrückläufern, Übernahme von Firmenwagen, etc.

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UVV – Unfallverhütungsvorschriften

für Fahrzeughalter und Unternehmen

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Werkzeuge und Maschinen in Ihrem Betrieb dürfen keinerlei Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Die Berufsgenossenschaft hat hier sehr strenge Richtlinien erlassen. Auch diese Prüfungen können wir für Sie vornehmen.


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DVGW G607

Untersuchungen von Flüssiggas-Anlageni n privat genutzten Fahrzeugen, bspw. in Wohnmobilen, Caravans etc.

Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Daher muss die Flüssiggasanlage vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.

Bedenken Sie, dass Campingplätze die Einfahrt verweigern können, falls Ihre «Gasprüfung» abgelaufen ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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